Fortbildung
Kinderschutzkonzepte

Da es im Kitaalltag häufig schwierig ist, einen ganzen Tag für ein Seminar einzuplanen, bieten wir auch 2-4 stündige Module an, die mehr Sicherherheit im Umgang mit dem Thema geben.

Seit 2010 viele Missbrauchsfälle in Einrichtungen bekannt wurden, wird das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen endlich öffentlich diskutiert und wahrgenommen. Von Seiten der Regierung wurde ein Unabhängiger Beauftragter für die Aufarbeitung eingesetzt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Unterstützung und Beobachtung der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“, dem Opfervertreter und Experten angehören.

Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, welches Empfehlungen der Runden Tische beinhaltet. Das Gesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland.

So ist es seit dem verpflichtend für Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Mitarbeiter zu verlangen, ein geeignetes Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu manifestieren und die Sicherung von Qualitätsstandards zu dokumentieren.

Dunkelziffer e.V. hilft bei der Erstellung eines „Kinderschutzkonzeptes“ und berät und begleitet Einrichtungen individuell. Anhand verschiedener Praxisbeispiele zeigen wir Möglichkeiten auf, wie die Einführung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen gelingt.

Wichtige Bestandteile eines Kinderschutzkonzeptes sind

  • Eine Selbstverpflichtung, die Standards für einen Umgang miteinander und mit den Kindern und Jugendlichen festlegt und so z.B. Grenzverletzungen ins Bewusstsein ruft
  • Ein Handlungsleitfaden für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch oder Kindeswohlgefährdung. Dieser Leitfaden gibt Sicherheit und soll ein „Wegschauen“ verhindern.
  • Ein internes und externes Beschwerdeverfahren, welches es Kindern, Eltern und Mitarbeitern erleichtern soll, im Bedarfsfall Hilfe zu bekommen.

Die Erfüllung der Schutzkonzeptforderung in Kinder- und Jugendeinrichtungen werden mit öffentlicher Förderung und Finanzierung freier Träger verknüpft. Einrichtungen haben einen Anspruch auf fachliche Begleitung in Kinderschutzfragen.

TELEFONISCHE BERATUNG

Unser Beratungstelefon ist immer morgens von 10.00 – 13.00 Uhr (außer mittwochs) und dienstags und mittwochsnachmittags von 14.00 – 16.00 Uhr erreichbar. Anrufe werden nach Möglichkeit aber auch außerhalb der Sprechzeiten entgegengenommen.